KfW Einzelmaßnahmen

Wenn Sie kein KfW Effizienzhaus anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Außerdem werden gefördert:

  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Einzelmaßnahmen werden mit 20% der förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert.

Wichtig zu beachten:
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen