KfW Einzelmaßnahmen
Wenn Sie kein KfW Effizienzhaus anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert wie:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Außerdem werden gefördert:
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Einzelmaßnahmen werden mit 20% der förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert.
Wichtig zu beachten:
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen